Die Vogelgrippe ist zurück. Allerdings in einer weniger gefährlichen Form, als vor 10 Jahren. Die Behörden haben deshalb bisher mit Mass reagiert und folgende Vorsichtsmassnahmen vorgeschrieben:
- Hausgeflügel ist so zu füttern und tränken, dass die Futter- und Tränkestellen nicht für Wildvögel zugänglich sind (also im Stall oder feinmaschige Rundumeinzäunung). In einzelnen Gebieten gilt eine Stallpflicht für die Tiere.
- Keine anderen Geflügelhaltungen aufsuchen. Wenn dies doch notwendig ist, sollte man anschliessend die Schuhe desinfizieren und die Kleider wechseln.
- Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, an denen Geflügel aufgeführt wird, sind verboten. Tiere und Bruteier dürfen weder transportiert noch ausgetauscht werden.
Dies der Stand von Mitte November 2016, Die Massnahmen können jederzeit verschärft werden. Für genauere Auskünfte zu den Vorschriften im jeweiligen Gebiet erkundigt man sich bei den Veterinärbehörden.
Pathologe der AGES in Mödling (Foto Kronen Zeitung, APA/Roland Schlager)