Nachdem sich das Erhaltungsprojekt über mindestens drei Verwaltungsgrenzen erstreckt (Provinz Bozen, Provinz Trient, Provinz Belluno) ist für das Projekt eine zentrale Projektbetreuung mit lokalen Akteuren in den jeweiligen politischen Gegebenheiten aufzustellen, welche zudem die unterschiedlichen veterinär-sanitären Barrieren zu bearbeiten haben.
Abklärungen im Laufe des Jahres 2015 ergaben, dass es wohl noch genügend Einzelexemplare des Buischa Grauviehs gibt. Die meisten Tiere haben allerdings schon ein beachtliches Alter und kommen jetzt laufend auf die Schlachtviehmärkte. Erstaunlicherweise gibt es auch immer wieder männliche Tiere, weil den Körungsvorschriften nicht immer nachgelebt wird. Zudem ist der Rinderzuchtverband bereit, seine Kenntnisse über Zuchtstiere weiter zu geben, die nachweislich kleinrahmige Nachzucht bringen.
Für das Projekt sind deshalb folgende Schritte von Bedeutung:
- Absuchen sämtlicher Täler und Befragung der lokalen Veterinäre nach letzten Vertretern der Buischa. Einbezug dieser Halter ins Projekt oder aber Kauf und Verstellung der Tiere.
- Besuch der Schlachtviehmärkte und Aufkauf bzw. Vermittlung der Tiere an Interessenten.
- Schaffung eines Rinderfonds, über den genetisch wichtige Tiere finanziert und über das Animal-Loan-System abgegeben werden: Der Tierhalter bekommt Tier nur leihweise, muss aber dafür eine entsprechende Nachzucht abgeben. Dieser Umlagefonds hat sich bei anderen Projekten bewährt. Nur schon die kleine Förderung, dass der Bergbauer kein Geld in die Hand nehmen muss, ist für dessen Beteiligung am Projekt attraktiv und für das Projekt wertvoll.
- Zur Beratung der Bauern und zum Erfahrungsaustausch werden Experten des Schweizer Partnerprojektes Rätisches Grauvieh beigezogen (Kurse, Workshops, Besuchstouren etc.).
- Zur Lenkung der Zucht bleiben die Zuchtstiere im Besitz des Projektes und werden gemäss den Anforderungen und Anpaarungsplänen des Zuchtbuches eingesetzt.